Bundesgerichtshof zu Plagiatsvorwürfen: Neue Hoffnung für Bushido

Der Rapper bedient sich gerne bei anderen Musikern, besonders gern bei der Pariser Band Dark Sanctuary. Der BGH hob nun aber seine Verurteilung auf.

Muss ab und zu mal zur Anhörung: Anis Mohamed Ferchichi, alias Bushido, verlässt im Februar 2014 das Gericht in Berlin. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Der Plagiatstreit zwischen Rapper Bushido und der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangte an diesem Donnerstag einen neuen Prozess und hob eine Verurteilung Bushidos auf. Erforderlich sei ein Sachverständigen-Gutachen, um zu klären, ob die von Bushido benutzten Samples urheberrechtlich geschützt sind.

Bushido scheint ein Faible für die dunklen Sounds der französischen Band zu haben. Nach Feststellung des Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat Bushido in 13 seiner Stücke massiv auf Input von Dark Sanctuary zurückgegriffen, vor allem auf seinem 2007er-Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“. Meist habe Bushido etwa 10 bis 15 Sekunden lange Musik-Fragmente der Franzosen benutzt und diese per Loop ständig wiederholt. Schlagzeug und Beats habe er dazu gemischt und darüber gerappt. Beim Stück „Janine“ hat Bushido zum Beispiel auf ein Keybordmuster aus dem Track „Les Memoires blessées“ von Dark Sanctuary zurückgegriffen. Bushido hat die Franzosen dabei nicht gefragt. Stattdessen hat er sich selbst als Komponisten angegeben und die Tantiemen eingestrichen.

Dark Sanctuary existierte ab 1996 und gab 2009 ihr letztes Konzert. Auf die Verwendung ihrer Musik durch Bushido wurden sie durch deutsche Fans aufmerksam gemacht. Sie klagten deshalb zunächst auf Unterlassung, Schmerzensgeld und Auskunft über die Einnahmen von Bushido.

Die entscheidende Frage vor Gericht war, ob die benutzten Sound-Fragmente urheberrechtlich geschützt sind. Grundsätzlich sind nicht nur ganze Songs, sondern auch einzelne Tonfolgen vom Urheberrecht erfasst – wenn sie eine „schöpferische Eigentümlichkeit“ aufweisen und nicht nur pures Handwerk sind. Landgericht und Oberlandesgericht in Hamburg haben das im Fall der Dark-Sanctuary-Samples zu großen Teilen bejaht. Dagegen ging Bushido in Revision zum BGH.

Ja nur übernommen

Bushidos Anwalt Peter Baukelmann kritiserte, dass die Hamburger Richter sich bei der Beurteilung auf ihre eigene Kompetenz verlassen haben und keinen Sachverständigen einschalteten. „Wer regelmäßig über Urheberrecht urteilt, ist noch kein Experte für Gothic und HipHop“, sagte Baukelmann. Mit dieser Argumentation hatte er beim BGH Erfolg. In „Grenzbereichen zwischen Zulässigket und Unzulässigkeit“, wie hier, müssten sich die Richter von Sachverständigen beraten lassen, erklärte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher.

Der BGH stellte auch klar, dass nicht die ganze Gruppe Dark Sanctuary gegen Bushido klagen kann, sondern nur Fabien Pereira, der die Musik komponiert hat. Auf die Mitwirkung an den Texten komme es nicht an, weil Bushido ja nur Musik übernommen hat.

Wenn das Hamburger OLG in der nächsten Runde tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung Bushidos feststellt, kann die Band dauerhaft den Verkauf der betroffenen CDs blockieren. Schon heute sind diese nicht mehr im Handel erhältlich.

Es kann noch teuer werden

Das OLG müsste dann auch über das beantragte Schmerzensgeld entscheiden. Die Band verlangt Ersatz für „nicht-materielle“ Schäden, weil Bushido schwerwiegend in ihr „Urheber-Persönlichkeitsrecht“ eingegriffen habe. „Die Band macht melancholische, wehmütige Musik“, argumentierte ihr Anwalt Peter Wassermann in Karlsruhe, „und jetzt wird diese Musik bei Rap-Texten mit derber und anstößiger Sprache verwendet, wenn es um Gewalt und sexuellen Missbrauch geht“. Die Band wolle mit Bushido nicht in Verbindung gebracht werden, so Wassermann. Bushidos Anwalt konterte: „Wer kennt denn Dark Sanctuary? Wer in Deutschland nicht bekannt ist, hat auch keinen Ruf zu verlieren.“ Das Landgericht hatte Bushido 2010 verurteilt, 63.000 Euro Ersatz für immaterielle Schäden zu zahlen.

In einem neuen Prozess könnte Fabien Pereira dann von Bushido auch eine Beteiligung an dessen bisherigen Einnahmen verlangen. Das kann für Bushido noch teuer werden, schließlich wurde „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ so gut verkauft, dass das Album Platin-Status erreichte.

Ein weiterer Prozess der Plattenfirma von Dark Sanctuary gegen Bushido läuft bereits parallel. Hier geht es um das Leistungsschutzrecht der Firma an den Band-Aufnahmen. Die Firma behauptet, dass Bushido nicht nur die Ideen der Band geklaut hat, sondern auch die Originalaufnahmen verwendete (statt sie mit anderen Musikern neu einzuspielen).

Bushido ist nicht zum ersten Mal beim Klauen von fremder Musik erwischt worden. Auch der norwegischen Metal-Band Dimmu Borgir musste er bereits Schadensersatz zahlen. Der Streit wurde 2007 laut Medienberichten außergerichtlich geklärt.

Az. I ZR 225/12

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