Gaspreis-Klage abgewiesen

Oldenburg taz ■ Das Amtsgericht Oldenburg hat die Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung des Oldenburger Energiedienstleisters aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die EWE-Gaspreiserhöhung zum 1. September 2004 unangemessen hoch war. Dem Urteil zufolge sind Gaspreise der EWE jedoch im Bundesvergleich sogar als „günstig“ anzusehen. Darüber hinaus bescheinigt das Urteil auch, dass EWE nicht verpflichtet ist, seine Preiskalkulation offen zu legen.