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Archiv-Artikel

Kleine Chronologie einer Pflege-Verschleppungspolitik

DEMENZ Der neue Pflegebedürftigkeits-Begriff soll Demenz-Kranke in der Pflegeversicherung besserstellen. Seine Umsetzung wird seit sieben Jahren immer wieder verschoben

BERLIN taz | Die Frage der Gleichstellung Demenzkranker in der Pflegeversicherung beschäftigt wechselnde Bundesregierungen seit sieben Jahren – ohne Ergebnis. Im Kern geht es darum, Pflegebedürftigkeit neu zu definieren, sodass nicht nur Menschen mit körperlichen Gebrechen, sondern auch Personen mit psychisch-kognitiven Einschränkungen Ansprüche haben.

Die derzeit drei Pflegestufen messen allein die körperlichen Defizite und die Zeit, die es braucht, Menschen etwa beim Zähneputzen oder Anziehen zu helfen („Minutenpflege“). Künftig soll der Grad der Selbstständigkeit bei der Bewertung in den Vordergrund rücken und so auch der Betreuungsaufwand für Demenzkranke erfasst werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, setzte 2006 die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Expertenbeirat aus Akteuren des Gesundheitswesens und der Pflegebranche, Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen ein. Der 2009 erschienene Abschlussbericht dieses Pflegebeirats unter dem Vorsitzenden des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Jürgen Gohde, empfahl fünf statt der bislang drei Pflegestufen. Zudem entwickelte der Beirat Szenarien zur Finanzierung. Sie reichten von Kostenneutralität bis hin zu Mehrausgaben von jährlich rund 6 Milliarden Euro. Prognostiziert wird, dass sich die heutige Zahl der Demenzkranken von etwa 1,2 Millionen bis zum Jahr 2060 auf rund 2,5 Millionen verdoppeln könnte.

Schmidt brachte den Bericht 2009 ins Kabinett ein – kurz darauf wurde ein neuer Bundestag gewählt. Schwarz-Gelb schrieb im Koalitionsvertrag fest, die Pflegeversicherung auf ganz neue Füße stellen zu wollen. Danach sollte als zweite Säule neben der gesetzlichen, umlagefinanzierten Pflegeversicherung eine individuelle, kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung für jeden Bürger Pflicht werden. Von diesem Vorhaben rückte die Regierung Stück für Stück ab, übrig geblieben sind freiwillige Pflegezusatzversicherungen, die der Staat finanziell fördert.

Tatenlos verstrichen

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff indes blieb auf der Strecke. Das „Jahr der Pflege“, 2011 vom damaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ausgerufen, verstrich tatenlos. Röslers Nachfolger Daniel Bahr (auch FDP) hob Anfang 2013 mit dem „Pflegeneuausrichtungsgesetz“ den Beitragssatz in der Pflegeversicherung um moderate 0,1 Prozentpunkte an. Festgeschrieben wurde zudem, dass Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, nun immerhin ein wenig Unterstützung bekommen.

Bahr hatte immer wieder betont, diese Verbesserungen seien nur ein Vorgriff auf eine geplante größere Reform. Dazu setzte der Minister zur Verwunderung vieler Pflegeexperten am 1. März 2012 erneut den personell leicht modifizierten Pflegebeirat ein – trotz der Umsetzungs- und Finanzierungsszenarien des alten Beirats seien noch praktische Fragen offen, hieß es zur Begründung. HEIKE HAARHOFF