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Archiv-Artikel

„Müllpate vom Niederrhein“ steht vor Gericht

PROZESS Die Anklage wirft Hellmut Trienekens Untreue und Geldverschiebung in die Schweiz vor

Das verschobene Geld sollte „Türen öffnen“, sagt die Anklage

KÖLN taz | Einst führte Hellmut Trienekens den größten Entsorgungskonzern Deutschlands. Seine Geschäfte liefen wie geschmiert. Seit Freitag muss sich der ehemalige „Müllpate vom Niederrhein“ nun vor dem Kölner Landgericht für den Aufbau einer „Kriegskasse“ zur politischen Landschaftspflege verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 71-jährigen Ruheständler vor, von 1996 bis 2002 mittels eines „fingierten Geschäftsverkehrs“ Millionensummen illegal in die Schweiz transferiert zu haben.

Begleitet von drei Anwälten und zwei Ärzten betrat Trienekens mit über einstündiger Verspätung den Gerichtssaal. Die Mediziner hätten einen gefährlich erhöhten Blutdruck bei seinem Mandanten gemessen, der erst mittels Betablockern hätte gesenkt werden müssen, berichtete Verteidiger Sven Thomas. „Es geht hier um das Leben meines Mandanten.“ Trienekens gilt seit Längerem als gesundheitlich stark angeschlagen. Angesichts seines labilen Gesundheitszustandes ist bei dem auf 66 Verhandlungstage angesetzten Prozess nur eine tägliche Verhandlungsdauer von maximal drei Stunden erlaubt.

Fünf Jahre hat die Kölner Staatsanwaltschaft darauf warten müssen, ihre Anklageschrift gegen den früheren Müllmogul zu verlesen. Eine Stunde dauert ihre Auflistung der Geldflüsse von vier Firmen Trienekens’ auf Konten einer Schweizer Domizilgesellschaft, die diesem als Schwarze Kasse diente. Um die Überweisungen plausibel erscheinen zu lassen, stellte die Tarnfirma Scheinrechnungen für Leistungen aus, die sie in Wirklichkeit nie erbracht hatte, beispielsweise eine Untersuchung über die „Abfallsituation in Kairo“. Die in der Alpenrepublik geparkten Gelder habe der Viersener Unternehmer genutzt, „um nützliche Aufwendungen zu finanzieren und Türen zu öffnen“. Wohin sie letztlich geflossen sind, „ließ sich nicht mehr ermitteln“, so die Anklagevertreter. Eine Antikorruptionskommission der NRW-Landesregierung attestierte Trienekens bereits 2003, „ein flächendeckendes Netzwerk der Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger“ aufgebaut zu haben.

Die Anklage geht davon aus, dass die Geldverschiebung in die Schweiz den Tatbestand der Untreue erfüllt, da der Trienekens-Konzern als Aktiengesellschaft firmierte. Seinerzeit hielt RWE zeitweise mehr als die Hälfte der Anteile. Somit sei dem Unternehmen ein strafbarer Vermögensnachteil entstanden. Zu den Vorwürfen wollte sich Trienekens, der bereits 2004 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Rekordgeldbuße von zehn Millionen Euro verurteilt wurde, am Freitag nicht äußern. Der Prozess soll am 8. März fortgesetzt werden. PASCAL BEUCKER