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Archiv-Artikel

Was sich bei den Familienfinanzen ändern soll

Die große Koalition will die Familien in einigen Punkten anders fördern. Bei Kindergeld und Steuerfreibeträgen ändert sich wenig, strittig ist vor allem das neue Elterngeld. Hartz-IV-EmpfängerInnen könnten sich dadurch verschlechtern

Von BD

DAS GIBT ES SCHON HEUTE VOM STAAT:

Das Erziehungsgeld des Bundes ist eine aus Steuern finanzierte Familienleistung für Eltern. Das Erziehungsgeld wird längstens zwei Jahre lang gewährt, wenn der betreuende Elternteil keinen Vollzeitjob ausübt. In einzelnen Bundesländern wird noch ein drittes Jahr gezahlt.

Monatlich bekommen Eltern in der Regel 300 Euro pro Kind. Allerdings darf das Paar nicht mehr als 30.000 Euro netto im Jahr verdienen. Dies gilt für die ersten sechs Monate nach der Geburt, bei Alleinerziehenden liegt die Grenze niedriger. Nach dem ersten halben Lebensjahr wird die Einkommensgrenze heruntergesetzt. Eltern, die zu viel verdienen, haben keinen Anspruch auf Erziehungsgeld.

Die Elternzeit berechtigt Eltern, nach der Geburt eines Kindes drei Jahre lang unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Ein Jahr davon kann genommen werden, bis das Kind acht ist. Die Elternzeit kann beliebig zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden.

Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können von der Steuer abgesetzt werden, doch nur der Betrag, der 1.548 Euro jährlich übersteigt. Insgesamt können 1.500 Euro abgesetzt werden, mehr nicht.

UND DAS IST GEPLANT:

Statt des Erziehungsgeldes soll ab dem Jahre 2007 das so genannte Elterngeld gezahlt werden. Jener Elternteil, der sich um das Kind kümmert, soll dann ein Jahr lang 67 Prozent seines vorherigen Nettoeinkommens erhalten, maximal 1.800 Euro pro Monat. Wer vorher nicht gearbeitet hat, soll eine „Mindestleistung“ bekommen.

Der Elternteil, der zunächst das Kind betreut, kann maximal zehn Monate Elterngeld erhalten. Zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil, in der Regel den Vater, reserviert. Verzichten die Männer auf diese Option, gibt es für diese zwei Monate auch kein Elterngeld. An den bisherigen Regelungen zur Elternzeit ändert sich nichts.

Künftig sollen die Kinderbetreuungskosten steuerlich besser absetzbar sein. Eltern können ab dem ersten Kind nun für jedes Kind bis zum Alter von 14 Jahren zwei Drittel aller Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Dies gilt für Kitakosten, aber auch für private Tagesmütter.

... UND DAS SIND DIE KNACKPUNKTE:

Ungeklärt ist, nach welchen Regeln FreiberuflerInnen künftig Elterngeld beziehen sollen. Fraglich ist auch, wie sich Arbeitslose und Alleinerziehende stellen. Bislang bekommen erwerbslose Alleinerziehende in den ersten Lebensjahren das Erziehungsgeld plus Arbeitslosengeld II inklusive Unterkunftskosten und „Mehrbedarf“ dafür, dass sie den Haushalt alleine führen. Das kann bei einer Alleinerziehenden mit einem Kind mehr als 1.300 Euro netto monatlich betragen.

Eine allein stehende Mutter, die vor der Geburt gearbeitet hat, müsste zuvor mindestens rund 2.000 Euro netto verdient haben, damit sie allein mit dem Elterngeld als Lohnersatz auf die gleiche Summe kommt. Wer darunter liegt oder erwerbslos war, muss künftig zusätzlich zum Elterngeld aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragen – wie bisher auch beim Erziehungsgeld.

Für Arbeitslose und Alleinerziehende wird sich daher wohl nichts verbessern. Das Elterngeld hilft vor allem doppelt verdienenden Paaren im ersten Lebensjahr des Kindes. BD