piwik no script img

Archiv-Artikel

Rotlicht überfahren

Verurteilter Unfallfahrer steht erneut vor Gericht

Ein bereits verurteilter Todesraser muss sich erneut vor Gericht verantworten. Im November 2004 hatte der 49-Jährige mit 1,4 Promille Blutalkohol und überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall mit zwei Todesopfern verursacht. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Blankenese ein Jahr später zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Staatsanwaltschaft focht das Urteil als zu milde an und will nun vor dem Landgericht eine härtere Strafe für den Mann erreichen.

Der Elektromonteur hatte am Tatabend vier halbe Liter Bier getrunken und sich dennoch ans Steuer gesetzt, um mit zwei Kollegen von Rissen aus in die Hamburger Innenstadt zu fahren. Der Anklage zufolge überfuhr er mit schon überhöhter Geschwindigkeit zwei rote Ampeln, bevor er an einer dritten Kreuzung wieder ein Rotlicht ignorierte und mit 103 Stundenkilometern einen Jaguar rammte. Dessen Fahrer sowie ein Mitinsasse des Rasers starben noch am Unfallort.

Anders als im ersten Verfahren will sich der Todesfahrer diesmal zunächst nicht selbst äußern. DPA