: Mai-Bündnis klagt
1. MAI Polizei hat Kundgebung nahe der NPD-Route verboten. Kritik an Innensenator
Das linke Bündnis gegen die Demonstration der rechtsextremen NPD am 1. Mai will eigene Kundgebungen nahe der NPD- Route auch gerichtlich durchsetzen. Weil die Polizei eine Kundgebung in der Wisbyer Straße Ecke Ostseestraße in Prenzlauer Berg am kommenden Samstag nicht zugelassen habe, wollen die Anmelder klagen. „Wir werden unsere angemeldeten Kundgebungen aufrechterhalten und Rechtsmittel einlegen“, erklärte der Vizelandesvorsitzende der Jusos, Fabian Weißbarth. Die Begründung der Polizei für die Ablehnung der Kundgebung – es werde polizeilicher Aktionsraum benötigt – sei unglaubwürdig.
Die NPD will nach derzeitiger Planung an diesem Samstag vom S-Bahnhof Bornholmer Straße aus durch das nördliche Prenzlauer Berg zum S-Bahnhof Landsberger Allee marschieren. Der Sprecher des Bündnisses, Jan Landers, teilte mit: „Wir sind nach wie vor fest entschlossen, den Naziaufmarsch bereits frühzeitig durch Massenblockaden zu verhindern.“ Er kritisierte Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der die geplanten Blockaden als Gewaltakte bezeichnet hatte. Sitzblockaden würden „seit 1995 nicht mehr unter den Gewaltbegriff des Paragrafen 240 des Strafgesetzbuches fallen“. Die Justiz unterschied in vielen Urteilen die Einstufung von Blockaden als Gewalt nach dem Vorgehen der Blockierer. (dpa)
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