: „Bunte“ vs. „Stern“
KLAGE Wegen der Berichte über das Ausspähen von Politikern sieht man sich „im Prinzip“ vor Gericht
Eine kleine Schlachtmusik vom Februar findet demnächst vielleicht gerichtlich ihre Fortsetzung: Dann darf die Pressekammer des Hamburger Landgerichts noch mal im Fall der vom People-Magazin Bunte freundlich durchs Leben begleiteten Politiker wühlen, den der Stern vor gut drei Monaten zum Thema machte.
Für eine knappe Viertelmillion Euro im Jahr, so das Blatt, habe die Bunte die Berliner CMK mit heiklen „Recherchen“ vor den Haustüren von Politpromis wie Oskar Lafontaine, Horst Seehofer und Franz Müntefering beauftragt. Nicht, um Neues aus der Politik zu ergattern – sondern über die mehr oder weniger gefährlichen Liebschaften des parteiübergreifenden Altherrenensembles. Ehemalige CMKler packten im Stern aus, über Manipulation am Briefkasten und den geplanten, aber nicht zur Ausführung gelangten Einsatz einer Videokamera.
Dass man sich gerichtlich gegen diese Unterstellungen wehren wollte, hatte der Burda-Verlag, der die Bunte herausgibt, schon damals angekündigt. Es hat anscheinend nur etwas länger gedauert: Man habe am 11. Mai eine entsprechende Klage an das Landgericht Hamburg auf den Weg gebracht, bestätigte gestern eine Burda-Sprecherin der taz: „Im Prinzip gibt es diese Klage.“ Im Prinzip? Schon gehen die Ungereimtheiten weiter. Denn beim Stern-Verlag Gruner + Jahr heißt es, „uns ist von einer Klage nichts bekannt“.
Wenn es wirklich einen Fall vor der Hamburger Pressekammer gibt, könnte der durchaus interessant werden. Schließlich geht es hier um ein munteres Weiterschieben von journalistischer Verantwortung: Bunte beharrt darauf, mit CMK eine seriöse Agentur beauftragt zu haben, die somit auch für alles verantwortlich sei. Und CMK erklärte, die beiden ehemaligen Mitarbeiter, die im Stern zitiert wurden, hätten auf eigene Faust und strikt gegen die Anweisungen der Agentur mit fragwürdigen Methoden gearbeitet.
Franz Müntefering hatte auch den Deutschen Presserat in der Angelegenheit eingeschaltet. Doch der hatte schon letzte Woche erklärt, das Beschwerdeverfahren „einstellen zu müssen, da sich der Sachverhalt trotz umfänglicher Prüfung nicht aufklären ließ“; es habe Aussage gegen Aussage gestanden.
Vielleicht kann ja demnächst das Gericht mehr aus dem Trüben fischen: „Wir sehen dem Ganzen mit mäßigem Interesse entgegen“, heißt es in der Stern-Redaktion. STEFFEN GRIMBERG