BND: Öffentliche Prügel im Geheimnisprozess
Exagent Juretzko vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen. Richter: „Der BND hat es eben verbaselt“
BERLIN taz ■ Der Bundesnachrichtendienst hat vor dem Berliner Landgericht eine kräftige Abreibung bekommen. Der Prozess gegen seinen Exagenten Norbert Juretzko wegen Geheimnisverrats endete mit einem Freispruch. In seiner Urteilsbegründung rügte der Vorsitzende Richter mehrfach schlampige Recherchen des BND, der Juretzko angezeigt hatte und auf dessen Angaben sich die Anklage stützte. Am Ende plädierte sogar der Staatsanwalt für einen Freispruch und warf dem Nachrichtendienst vor, zu wenig präzise Angaben gemacht zu haben.
Juretzko war 15 Jahre beim BND und führte russische Informanten. Dann zerstritt sich der Spion mit seinem Arbeitgeber, ging in Pension und veröffentlichte 2004 ein Enthüllungsbuch. Er wurde angeklagt, in dem Buch Decknamen, Kennnummern, Gebäude, ein geheimes Schreiben und Treffen verraten und so öffentliche Interessen gefährdet zu haben.
Am Ende sahen weder der Staatsanwalt noch das Gericht, dass Juretzko das Funktionieren des BND beeinträchtigt oder jemanden gefährdet hat. So geriet die Urteilsbegründung eher zu einer Art Strafpredigt für den Geheimdienst. Nicht die Preisgabe so genannter Dienstnamen von Agenten sei ein Geheimnisverrat, sagte der Vorsitzende Richter. Dazu hätte der Autor schon die echten Namen nennen müssen. Ausgerechnet die Nennung eines enthüllten „Arbeitsnamens“, die nach Meinung des Gerichts problematischer war, wurde dagegen nur am Rande der Anklageschrift genannt. „Der Bundesnachrichtendienst hat es eben verbaselt, das rechtzeitig mit reinzunehmen“, sagte der Richter. Nur ein Klarname sei erwähnt worden, der habe jedoch längst in der Zeitung gestanden. Das Gericht überzeugte auch nicht, dass der BND Juretzko die Nennung von Standorten ankreidete, sich aus diesen aber danach nicht zurückzog. „Es lässt schon einen Rückschluss zu, dass es, wenn man die Orte beibehält, mit der öffentlichen Gefährdung nicht so weit her sein kann“, spottete der Richter.
Die Veröffentlichung des geheimen Schreibens habe keine schwerwiegenden Folgen gehabt, zudem habe der Geheimdienst nicht mal den richtigen Verfasser genannt. Dies zeige, wie der BND das Verfahren vorbereitet habe. Der Richter nannte es bemerkenswert, dass die Hauptbelastungszeugin des BND Melanie Marion Rengstorf Anzeige gegen das im Mai erschiene zweite Buch Juretzkos ankündigte, obwohl sie es nicht gelesen hatte.
Gegen Rengstorf, Referatsleiterin beim BND, erhoben die Verteidiger am letzten Verhandlungstag Vorwürfe: Zeugen müssen bis zu ihrer Vernehmung vor dem Gerichtssaal warten. Rengstorf jedoch habe sich in einer Pause von einem Spitzel informieren lassen, der auf der Pressebank saß. Der Mann habe früher als Stasi-Major gearbeitet, später als Verfasser von Artikeln im Focus und schließlich unter dem Decknamen „Kempinski“ für den BND. Die Verteidiger legten ein Foto des Mannes vor. Er war am zweiten Verhandlungstag tatsächlich anwesend, bestritt auf Nachfrage jedoch, BND-Mitarbeiter zu sein.
Zudem wiesen die Verteidiger auf ein Ermittlungsverfahren wegen Einbruchs hin: Im September 2004 drangen demnach drei Unbekannte ins Lektorat des Ullstein Verlags ein, in dem Juretzkos erstes Buch erschienen ist. Verlagsmitarbeiter hätten der Polizei gesagt, es seien wohl BND-Mitarbeiter, die das Manuskript des Exspions suchten.
Der 52-Jährige Juretzko bekommt nun auch das Honorar für sein Buch, das die Justiz gepfändet hatte. Allerdings geht sein Kampf mit dem BND weiter. Der Dienst fordert von ihm über 350.000 Euro, die er unterschlagen haben soll, dazu läuft ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Auf die schwere Dauerfehde zwischen BND und Exagent weist auch der frühere Bundesrichter Gerhard Schäfer in seinem Bericht für den Bundestag hin: Die Wunden, die Juretzko und die Vorgänge um den früheren Direktor Volker Foertsch beim BND geschlagen hätten, seien „noch längst nicht geheilt“. GEORG LÖWISCH