Gericht: Polizei durfte schießen

Nach einem Schusswechsel mit einem Betrunkenen vor drei Jahren sind jetzt zwei Polizisten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Das Berliner Landgericht urteilte gestern, die 42 und 43 Jahre alten Beamten hätten in Notwehr geschossen. Im August 2003 hatte ein 31-jähriger gebürtiger Mexikaner einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil er aus seinem Wohnungsfenster in Berlin-Wedding mit einer Pistole auf Nachbarn gezielt hatte. Die Pistole entpuppte sich später als Schreckschusswaffe. Der 31-Jährige war seinerzeit im Treppenhaus durch Polizeikugeln an Schulter, Arm und Daumen verletzt worden. Der Mann trage die alleinige Schuld an dem Geschehen, sagte der vorsitzende Richter. Er ist wegen seiner Schüsse im Vollrausch bereits rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. DPA