: IWT-Kündigung rechtswidrig
SOZIALPOLITIK Vor dem Arbeitsgericht erweisen sich die Rausschmisse des Beschäftigungsträgers „Interkulturelle Werkstatt Tenever“ als rechtswidrig
Eine ganze Serie von Ermittlungsverfahren und Prozessen befasst sich mit dem Ende der „Interkulturellen Werkstatt Tenever“ (IWT) als Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Mehr als ein Dutzend Verfahren sind allein vor dem Arbeitsgericht anhängig. Die von dem damaligen Geschäftsführer Hafid Catruat im Jahre 2009 ausgesprochenen Kündigungen wurden dort bisher alle als rechtswidrig aufgehoben. In einigen der Verfahren geht es um einfache Beschäftigte, die Catruat rückwirkend kündigen wollte. Einer hat in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht gewonnen – der ausstehende Lohn sei allerdings bei der IWT nicht mehr zu holen, versichert der IWT-Anwalt. Und Konkursausfallgeld gibt es auch nicht, da keine der staatlichen Stellen Gelder zurück verlangt hat und der Verein nicht Konkurs anmelden musste.
Inzwischen liegt auch das Urteil vor im Streit um die Kündigung von Volker Schmidt, der im September doppelt – fristgerecht und fristlos – gefeuert wurde. Beide, so stellte das Arbeitsgericht fest, sind rechtswidrig und unwirksam. Schmidt war „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ der IWT und hatte am 5. August 2009 die Geschäftsführerin der Bremer Arbeit GmbH, Katja Barloschky, telefonisch auf diverse Unregelmäßigkeiten im Finanzgebaren der IWT hingewiesen. Barloschky wollte sich zwei Tage später melden, sagt Schmidt, tat das aber nicht. Am 10.August rief er dann die zuständige Sachbearbeiterin der IWT, Claudia Bernhard, an und berichtete ihr. Am Tag darauf wurde er vom Geschäftsführer der IWT entlassen und mit Hausverbot belegt. Begründung: Er habe der BAG Betriebsgeheimnisse verraten.
Wer seine vertraulichen Hinweise postwendend dem IWT-Chef gemeldet hat, weiß Schmidt bis heute nicht. „Nach Auffassung des Arbeitsgerichtes war der Kläger berechtigt, sich bei der Vermutung von Unregelmäßigkeiten an die Bremer Arbeit GmbH zu wenden. Es muss auch im Interesse der Bremer Arbeit GmbH gelegen haben, etwaige Unregelmäßigkeiten aufzudecken...“, heißt es in dem Urteil des Bremer Arbeitsgerichtes.
Die Bremer Arbeit GmbH reagierte damals allerdings zunächst nicht – außer dass sie Schmidt bei der IWT verriet. Erst die Innenrevision der Sozialbehörde ging den Vorwürfen nach und stellte Anfang Oktober bei einem Ortstermin die „nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung“ bei der IWT fest. Catruat allerdings erstattete Strafanzeige gegen Schmidt. Auch bei der Linkspartei hatte der Fall IWT Konsequenzen: Sowohl Schmidt wie Catruat sind Mitglieder und die BAG-Mitarbeiterin Bernhard sogar im Vorstand. Schmidt wurde vom Vorstand seines Amtes als „sozialpolitischer Sprecher“ der Linken enthoben.
„Nach wie vor sind viele in Tenever der Meinung, die IWT hätte nur getan, was andere Träger in der Stadtteilarbeit auch tun müssten“, sagt Schmidt heute. „Allerdings hat es bei der IWT im Gegensatz zu vielen anderen sozialen Projekten persönliche Bereicherungen und womöglich Betrug gegeben und deswegen ist der Fall IWT keine honorige Schummelei, die sich mit sozialem Engagement rechtfertigen ließe“, so Schmidt. kawe