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Archiv-Artikel

miethai: Urlaub von der Wohnung Vorsicht ist besser …

Auch wenn das Wetter der letzten Wochen in Hamburg für Sonnenfreunde keinen Fernurlaub erforderlich gemacht hat, so werden dennoch viele Mieter die großen Schulferien zu einer Reise nutzen. Wer noch nicht losgereist ist, sollte einige Dinge in Bezug auf die Mietwohnung beachten.

Die in einigen Mietverträgen enthaltene Klausel, dass bei längerer Ortsabwesenheit des Mieters die Wohnungsschlüssel beim Hausmeister oder Vermieter hinterlegt werden müssen, ist unwirksam. Die Schlüssel müssen nicht abgegeben werden. Bei Gefahr im Verzug für die Wohnung oder die anderen Hausmieter (zum Beispiel bei Rohrbruch oder Feuer) hat der Vermieter jedoch das Recht, notfalls die Tür aufbrechen zu lassen. Insofern ist es oft sinnvoll, bei längerer Abwesenheit einer Vertrauensperson einen Wohnungsschlüssel zu geben und den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.

Zur Abwendung von etwaigen Schäden ist es ratsam, elektrische Geräte (wie Fernseher, PC etc.) vom Netz zu nehmen und manche Wasserleitungen (etwa den Waschmaschinenzufluss) zu sperren. Geschlossene Fenster sorgen zwar für muffige Luft bei der Rückkehr, vermeiden aber Sturm- und Gewitterschäden.

Bei Abwesenheit in der kalten Jahreszeit sollte die Wohnung ausreichend beheizt sein, damit Wasserleitungen nicht einfrieren und platzen können. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden droht auch der Verlust eventuell vorhandenen Versicherungsschutzes.

Ratsam ist es auch, Vertrauenspersonen mit der Briefkastenlehrung zu beauftragen, damit nicht jeder feststellen kann, dass sich die Mieter im Urlaub befinden. Wichtig ist es auch, sicherzustellen, dass eine – bei der Post erhältliche – Postvollmacht erteilt ist, wenn ein wichtiges Schriftstück zu erwarten ist. Mit einer Zustellungsurkunde übersandte Schriftstücke (von Gerichten, Behörden usw.) gelten mit der Niederlegung als zugestellt, können aber nur von den Adressaten oder Bevollmächtigten bei der Post abgeholt werden. Den Bevollmächtigten muss natürlich mitgeteilt werden, wie sie gegebenenfalls mit den abgeholten Briefen verfahren sollen.

Fotohinweis: MARC MEYER ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhmhamburg.de, info@mhmhamburg.de