DAIMLER VS. SWR
: Verklagt

STUTTGART | Der Autokonzern Daimler hat beim Landgericht Stuttgart Unterlassungsklage gegen den SWR eingereicht. Die Daimler AG wirft dem SWR vor, mit dem Beitrag „Hungerlohn am Fließband: Wie Tarife ausgehebelt werden“, der im Mai 2013 im Ersten lief, Unternehmensrechte verletzt zu haben. Die Aufnahmen seien „über zwei Wochen heimlich und gegen das Hausrecht der Daimler AG“ entstanden. Der SWR weist den Vorwurf zurück. (epd)