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Archiv-Artikel

Bahn zu spät –Geld zurück

MÜNCHEN dpa ■ Bahnkunden sollen nach Plänen der CDU/CSU künftig einen gesetzlichen Rechtsanspruch für Entschädigungen bei Ausfall und Verspätungen von Zügen im Nah- und Fernverkehr erhalten. Verbraucherschutzpolitiker der Union legten einen 10-Punkte-Katalog für ein Gesetz zur Regelung der „Fahrgastrechte in Deutschland“ vor, so berichtete der Focus. Demnach sei Schadenersatz bei Verspätungen sowie Zugausfällen ab 30 Minuten mit sechs bis zehn Euro, ab 60 Minuten mit 50 Prozent und ab 120 Minuten mit 75 Prozent des Fahrpreises fällig. Vergütet würde aber erst ab einem Ticketpreis von zwölf Euro. Der Vorstoß greift bereits bestehende Vorstellungen von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer auf. Der CSU-Politiker hat für Herbst einen Gesetzentwurf angekündigt.