: Mobbing-Opfer: Früh beschweren
KIEL dpa ■ Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sollten sich beschweren, wenn sie vor Gericht gute Karten haben wollen, so das LAG Schleswig-Holstein. Demnach fühlte sich ein CD- und Videoverkäufer von Vorgesetzten „ständig beobachtet“, „schlecht behandelt“ und „gegängelt“. Zudem musste er Putzarbeiten und Doppelschichten verrichten. Trotzdem beschwerte er sich nie beim Bereichsleiter oder in der Personalverwaltung. Er kündigte aber und klagte auf 5.000 Euro Schmerzensgeld. Doch er erlitt eine Niederlage. Laut Urteil hätte er sich erst bei höheren Etagen beschweren müssen, hieß es.