: Reine Mediengeilheit
betr.: „Mit Zwang gegen Zwangsumzüge“, taz vom 9. 9. 06
Berechtigte Kritik an Hartz IV, Kritik an der „Schnüffelpraxis“ bei der Überprüfung eheähnlicher Gemeinschaften, alles d’accord. Aber den Betroffenen zu suggerieren, das Jobcenter würde demnächst mit Möbelpackern vor der Tür stehen, um sie aus der zu teuren Wohnung zu werfen, ist unseriös und reine Mediengeilheit. Ich unterstelle der Kampagne gegen Zwangsumzüge positiv, dass sie die Rechtslage in der Bundesrepublik kennt, nach der Wohnungen nur durch die VertragspartnerInnen gekündigt und nur mit einem vollstreckbaren Räumungsurteil durch GerichtsvollzieherInnen geräumt werden dürfen. Mit ihrer gezielten Fehlinformation schürt sie nur die Ängste der von Hartz IV Betroffenen, um ihre Kampagne bekannt zu machen – das diskreditiert ihr gesamtes ansonsten achtbares Anliegen. SUSANNE GERULL, Berlin