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Archiv-Artikel

Das Asylbewerberleistungsgesetz

Seit 1993 regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), in welcher Höhe und Form soziale Leistungen an Asylsuchende, Geduldete und teilweise auch Menschen mit Aufenhaltsgenehmigung vergeben werden. Die Betroffenen erhalten damit nicht mehr die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimus nach dem Sozialhilferecht, sondern eine geringere Unterstützung. Statt Bargeld bekommen sie Sachleistungen, die ihren grundlegenden Bedarf an Essen, Unterkunft, Kleidung, Gesundheit und Körperpflege decken sollen. Gebrauchsgüter des Haushalts können auch leihweise vergeben werden. Steht keine Kleidung zur Verfügung, sieht das Gesetz statt dessen an die Betroffenen auszuhändigende Wertgutscheine vor. Kritisiert wird es, weil die Betroffenen so weder über ihre Nahrungsmittel noch über Kleidung und Wohnraum selber entscheiden können.  TAZ