: Vorwürfe gegen Dresdner Ermittler
DRESDEN taz ■ Der sächsische Verfassungsschutz steht wegen seiner Beobachtung der organisierten Kriminalität in der Kritik. Die Behörde habe ihre Praxis trotz eines Urteils des Landesverfassungsgerichtes fortgesetzt, monierte der sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig. Dem sächsischen Verfassungsschutz war seit 2003 auch die Beobachtung der organisierten Kriminalität generell gestattet. Die PDS sah damit das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten verletzt – und klagte erfolgreich. Jetzt prüfen die Parlamentarische Kontrollkomission und das Innenministerium die Vorwürfe. MIBA