: Wahlrecht im Norden
Neben Hamburg setzen auch die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf ein partizipativeres Modell. Hier haben die Wähler zwar nur drei Stimmen, um die kommunalen Vertretungen zu wählen, können diese aber ebenfalls kumulieren oder panaschieren. Die 5-Prozent-Sperrklausel, die in Bremerhaven zur Diskussion steht, wurde in Mecklenburg-Vorpommern am 14. Dezember 2000 abgeschafft. Eine explizite Sperrklausel gibt es auch in Niedersachsen nicht. Im SPD-regierten Schleswig-Holstein gibt es die 5-Prozent-Hürde noch, es ist aber möglich per Direktmandat (sieben pro Wahlkreis) einen Sitz im Landkreis zu bekommen. Der Wähler hat in Schleswig-Holstein so viele Stimmen, wie sich unmittelbare Vertreter im Wahlkreis aufgestellt haben, kann pro Kandidat aber nur einmal abstimmen. Die Legislaturperiode beträgt in allen Ländern fünf Jahre. BOC