: Bemba plädiert auf „nicht schuldig“
STRAFGERICHTSHOF Prozess gegen Kongos Ex-Vizepräsident wegen Verbrechen seiner Soldaten in der Zentral- afrikanischen Republik hat begonnen. „Bemba hat keine Befehle gegeben“, stellt der Chefankläger klar
DEN HAAG rtr/afp/taz | Der ehemalige kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba hat gestern zum Auftakt seines Prozesses vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf „nicht schuldig“ plädiert. Bemba wird beschuldigt, als Vorgesetzter der Rebellenarmee MLC (Kongolesische Befreiungsbewegung) 2002–2003 für Kriegsverbrechen verantwortlich zu sein, die seine Soldaten in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik begangen haben sollen. Bemba hatte Ende 2002 dem dortigen Präsidenten Ange-Félix Patassé mit Soldaten geholfen, die Einnahme der Hauptstadt Bangui durch meuternde Armeeeinheiten zu verhindern.
Der Prozess begann gestern Nachmittag mit der Verlesung der fünf Anklagepunkte. Auf jeden davon antwortete sein Anwalt, Bemba habe die Vorwürfe verstanden und plädiere auf „nicht schuldig“. Das Verfahren wird zunächst die ganze Woche weitergehen. Drei von rund 750 registrierten Opfern von MLC-Übergriffen sollen aussagen.
Auf einer Pressekonferenz vorab betonte der Chefankläger des Strafgerichtshofs, Luis Moreno-Ocampo, es gehe lediglich um eine indirekte Verantwortung. „Bemba hat keine Frauen vergewaltigt, er hat keine Befehle gegeben … Es geht um seine Vorgesetztenverantwortlichkeit“, sagte er. Nkwene Liris, Leiter von Bembas Verteidigerteam, sprach hingegen vom „ungerechtesten Prozess, den jemals eine internationale Justiz geführt hat“.
„Ein Kommandeur, der solche Verbrechen zulässt, trägt mehr Verantwortung als seine Soldaten“, betonte Moreno-Ocampo vor Gericht. „Er ist sogar hundertmal gefährlicher als sie.“ Die Staatsanwaltschaft werde in dem mehrmonatigen Prozess „die Schuld Bembas zweifelsfrei beweisen“.
In Kinshasa rief das von der MLC geführte Parteienbündnis UNC (Union der kongolesischen Nation) zur Freilassung Bembas auf und verwies auf den Beschluss des Strafgerichtshofs vom Freitag, eine Freilassung erneut zu prüfen. D.J.
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