… WAS MACHT EIGENTLICH ... die BVG? : Fahrräder draußen lassen
Was bisher geschah: Die Kette reißt, kalter Wind beißt, Fahrrad ist unbrauchbar. Es ist nachts um zwölf, mitten in Kreuzberg. Also Gefährt geschoben zum U-Bahnhof Moritzplatz, Treppe runter (mit Fahrrad), zwei Tickets gelöst. Bahn kommt, fährt eine Station bis Kottbusser Tor, Ansage: „Schienenersatzverkehr!“, Treppe rauf (mit Fahrrad).
Kunde (schiebt eilig das Rad auf den Bus zu): ’N Abend!
BVG-Mitarbeiter (stellt sich mit ausgebreiteten Armen in den Weg): Nee, hier nicht.
Kunde: Wie hier nicht?
BVG: Sie dürfen mit dem Fahrrad nicht in den Bus.
Kunde: Warum nicht?
BVG: Das steht in den Beförderungsbedingungen.
Kunde: Aber ich habe bezahlt.
BVG: Ja.
Kunde: Wie ja?
BVG: Ich darf Sie nicht in den Bus einsteigen lassen.
Kunde: Aber das ist doch kein Problem, so voll ist der Bus nicht. Ein paar Leute rücken einfach nach hinten durch, schon passen wir beide vorne rein, mein Fahrrad und ich.
BVG: Nein. Laut den Beförderungsbedingungen werden Fahrräder von Bussen nicht befördert.
Kunde: Aber es ist doch nicht mein Problem, dass Ihre U-Bahn nicht fährt.
BVG: Meins auch nicht.
Kunde: Und was soll ich jetzt machen?
BVG: Weiß ich nicht. Fahren Sie doch mit Ihrem Fahrrad.
Kunde: Das ist kaputt. Sonst hätte ich keine Fahrradkarte gelöst, sondern würde Fahrrad fahren.
BVG: Tja.
Kunde: Wo kann ich mich beschweren?
BVG: Bei der BVG-Beschwerdestelle in der Potsdamer Straße.
Kunde: Na toll. Und die sagen: Leck uns doch am Arsch?
BVG: Genau. US