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Archiv-Artikel

Passiv gegen Raucher

Bis zum März sollen sich die Bundesländer auf eine Regelung zum Nichtraucherschutz einigen. Doch die nordrhein-westfälische Landesregierung ist gespalten und wartet deshalb erst einmal ab

VON JULIA GROTH

Bis März dürfen Raucher in NRW noch hoffen und weiterrauchen: beim Bier in der Kneipe und beim Steak im Restaurant. Danach müssen sie möglicherweise vor die Tür, damit andere Menschen nicht durch den Rauch gefährdet und belästigt werden. Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing (SPD), hat die Ministerpräsidenten ermahnt, bis dahin einen Kompromiss zu finden, der den Nichtraucherschutz in Gaststätten garantiert.

In NRW will die Landesregierung erst einmal abwarten, was die anderen machen, bevor sie sich auf eine landesweite Regelung verständigt. „Wir haben keine akuten Gespräche“, sagt CDU-Fraktionsvize und Arzt Rudolf Henke. Bis März sei das Thema zunächst zurückgestellt. Es sei schließlich möglich, dass die Länder sich bis dahin auf eine einheitliche Regelung geeinigt haben, der man dann folge. Die CDU halte jedoch an ihrer Forderung fest, den Nichtraucherschutz so weitgehend wie möglich zu gestalten.

Ein bundesweites Rauchverbot für Gaststätten und öffentliche Gebäude hatte die Bundesregierung im Dezember 2006 aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Länder sollen nun selbst daran arbeiten, einheitliche Standards einzuführen. Dabei ist bisher noch kein Ergebnis in Sicht.

Die beiden Regierungspartner in Düsseldorf sind nach wie vor uneins, wie der angestrebte Nichtraucherschutz in Gaststätten im Einzelnen aussehen soll. Die CDU fordert ein generelles Rauchverbot, auch in Kneipen und Diskotheken. Die FDP will die Entscheidung darüber lieber den Wirten und Restaurantbesitzern überlassen.

„Die schwarz-gelbe Koalition wird sich hier einigen“, gibt sich der Verbraucherschutz-Sprecher der FDP, Holger Ellerbrock, dennoch optimistisch. Von ihrer Linie abweichen würden die Liberalen aber nicht. Die freiwillige Entscheidung für Gastwirte bleibe weiterhin das Ziel. „Wenn man mit Freiwilligkeit argumentiert, zwingt einen das geradezu, das Passivrauchen zu unterbinden“, sagt dagegen Henke. Kinder und Gaststättenpersonal hätten bei Anwesenheit von Rauchern keine Wahl, sondern seien dem schädlichen Rauch ausgeliefert.

„Freiwilligkeit ist immer besser als Regulierung“, sagt Hans-Jürgen Gass von der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW und der Landesinitiative „Leben ohne Qualm“. Die Ergebnisse seien bisher aber nicht zufriedenstellend. In kaum einer Gaststätte gebe es ein Rauchverbot oder eine ausreichend große rauchfreie Zone. Ein generelles Rauchverbot für Kneipen und Restaurants hält Gass deshalb doch für den richtigen Weg.

Die Koalition wollte noch im Oktober vergangenen Jahres „ein deutliches Signal zum Schutz von Nichtrauchern“ setzen. Der gefundenen Konsens erstreckte sich aber nur auf öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser und Hochschulen, die eine „Pilotfunktion“ im Nichtraucherschutz einnehmen sollen.