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Archiv-Artikel

Kein Aufenthalt für Jemenit

BERLIN epd ■ Ein aus dem Jemen stammender Student darf trotz seiner deutschen Familie nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Berlin bei Terrorverdacht abgeschoben werden. Dem Gericht zufolge hat der 32-Jährige im August 2005 als Vorbeter beim Freitagsgebet in einem Gebetsraum für muslimische Studenten an der TU Berlin zur Gewalt gegen Ungläubige aufgerufen. Mit der Eilentscheidung kamen die Richter einer Beschwerde der Ausländerbehörde nach, die sich gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts gewendet hatte. Darin war dem jemenitischen Staatsangehörigen, der eine deutsche Frau und ein Kind hat, einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltsbefugnis gewährt worden.