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Archiv-Artikel

Dämpfer für die Hartz-Streiterin

ZWANGS-JOB

Von KVA

Wo immer die als Hartz-IV-Rebellin bundesweit bekannt gewordene Inge Hannemann auftritt, sorgt sie für Auftrieb. Auch am Donnerstagmorgen standen Unterstützer vor dem Eingang zum Hamburger Arbeitsgericht, mit Transparenten wie „Hartz-IV muss weg“ oder „Kürzungen am Existenzminimum verstoßen gegen die Menschenwürde“. Oder „Heldin“.

Verhandelt wurde über Hannemanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadt Hamburg: Diese hatte die im Jobcenter suspendierte Arbeitsvermittlerin per Direktionsrecht mit sofortiger Wirkung auf einen neuen Job als Sachbearbeiterin im Integrationsamt versetzt.

„Es ehrt mich sehr“, sagte die 46-Jährige im völlig überfüllten Gerichtssaal 112, „dass die Behörde mir so eine hochqualifizierte Arbeit zutraut, wofür ich gar keine ausreichende Qualifikation habe“. Sie befürchte, dass sie etwas falsch machen werde. Vor allem wittert sie in der Versetzung aber den Versuch, die Fortsetzung ihres Rechtsstreits mit dem Jobcenter zu verhindern: Hannemanns Suspendierung ist im Oktober Gegenstand eines eigenen Verfahrens.

Im Herbst 2011 war Hannemann von der Arbeits- und Sozialbehörde durch Zuweisung für fünf Jahre der Berufsjugendagentur in Hamburg-Altona zugeteilt worden. In dem Pilot-Projekt von Bundesarbeitsagentur und der Hamburger Behörde war sie zuständig für die Betreuung schwer vermittelbarer Jugendlicher. Sie weigerte sich, Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II auszusprechen, wenn etwa ein Jugendlicher zu einem Termin nicht erschien.

„Finanzielle Kürzungen am Existenzminimum sind menschenunwürdig“, verkündet Hannemann seit 2012 öffentlich auf ihrem Blog „altonabloggt“. Sie veröffentlichte einen Brandbrief an die Bundesagentur für Arbeit. „Wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden?“, fragte Hannemann – und wurde im April 2013 wegen Vertrauensbruchs vom Jobcenter-Dienst suspendiert.

Vor Gericht scheiterte sie jetzt erst mal. Richter Ilbert Grube-Nagel beteuerte aber, diese Entscheidung werde keine Auswirkungen auf das parallele Hauptsache-Verfahren haben. Hannemann erklärte, den Richterspruch „erwartet“ zu haben. Sie will die Zeit bis Oktober nun durch Urlaub und Resturlaub überbrücken.  KVA