Ohne Licht im Obdach

■ Zwei Tote in Notunterkunft, weil die Bewohner Feuer machen mußten

Berlin (taz) – Wer im Industrieland BRD in einer Notunterkunft lebt, soll auf einem Lagerfeuer kochen und mit einer Kerze leuchten. Dieser Ansicht ist offenbar das Ordnungsamt im pfälzischen Pirmasens. Das Amt hat Obdachlose in einem Haus der städtischen Wohnungsbaugesellschaft „Bauhilfe“ untergebracht – ohne sich um Strom für die Bewohner zu kümmern. Eine tödliche Gleichgültigkeit: In der Nacht zum Donnerstag verbrannten in dem Haus zwei Menschen. Ein Mann und eine Frau. Zwei weitere Männer wurden verletzt. Der Feuerwehr gelang es erst in den Morgenstunden, den Brand zu löschen.

„Wir gehen davon aus, daß im Haus – bis auf die Flurbeleuchtung – kein Strom war“, bestätigt Martin Heinekamp, der zuständige Oberstaatsanwalt in Zweibrücken. Wahrscheinlich wäre der Brand auf einen „unsachgemäßen Umgang mit einer Feuerquelle“ zurückzuführen. Eine gesetzliche Sorgfaltspflicht, die dem Ordnungsamt vorschreibt, die notdürftigste Energieversorgung sicherzustellen, gebe es nicht, so Heinekamp. Um die genauen Todesumstände der beiden Opfer zu klären, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an.

„Die Leute werden darauf hingewiesen, daß sie sich an die Stadtwerke wenden müssen, wenn sie Strom wollen“, sagte der Bürgermeister von Pirmasens, Joseph Krekeler. „Das Ordnungsamt steckt sie doch nicht irgendwo hin und kümmert sich dann nicht weiter.“ Wer für den Tod der Brandopfer verantworlich sei, ob sie selbst oder das Ordnungsamt den Strommangel verschuldet hätten, müsse die Untersuchung klären.

„Das Haus war zwischenzeitlich nicht bewohnt und die Stromzähler ausgebaut“, erklärte Heike Sprau von der „Bauhilfe“. Nur deshalb habe es keine Energie gegeben, nicht wegen der „Zahlungsmoral“ der Bewohner. Als das Ordnungsamt die Räume für Obdachlose beschlagnahmte, hätte es sich auch um die Stromversorgung kümmern müssen. bam