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„Republikaner“ bekommen keine Stiftung

Berlin (dpa) – Die rechtsextremen „Republikaner“ sind gestern auch vor dem Bundesverwaltungsgericht im Streit um die Genehmigung für eine parteinahe Stiftung gescheitert. Das Gericht wies die Revision zurück und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster. Die Annahme des OVG, die geplante Stiftung würde das Gemeinwohl gefährden, verstoße nicht gegen das Parteienprivileg oder den Grundsatz der Chancengleichheit.

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