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Wieder mal nachbessern

■ Auch das 100.000-Dächer-Programm der Bundesregierung muß überarbeitet werden

Freiburg (taz) – Das rotgrüne Sonnenzellen-Programm bringt viele Solarfreunde in Rage. Denn ein absurder Satz verunstaltet die Förderrichtlinien: „Von der Förderung ausgenommen sind Vorhaben, bei denen die Vergütung für Einspeisungen des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz vom Energieversorgungsunternehmen die im Stromeinspeisungsgesetz geregelte Mindestvergütung übersteigt.“ Im Klartext: Wer am Netz eines fortschrittlichen Stromversorgers hängt und mehr als 16,5 Pfennig pro Kilowattstunde für seinen eingespeisten Solarstrom bekommt, darf das Förderprogramm der Bundesregierung gar nicht in Anspruch nehmen.

„Das wird nachgebessert“, versicherte der SPD-Bundestagsabgeordnete und Eurosolar-Präsident Hermann Scheer. Denn es dürfe nicht sein, daß man ein Programm auflegt, das einen großen Teil der Bürger von vornherein ausschließt. Man arbeite an einer veränderten Regelung, die es jedem ermögliche, den zinslosen Förderkredit in Anspruch zu nehmen. Selbst Bürger, deren Stromversorger den Solarstrom kostendeckend mit rund 1,80 Mark je Kilowattstunde vergüten, werde man von dem 100.000-Dächer-Programm nicht ausschließen, versprach Scheer. Allerdings müsse in diesen Fällen die Einspeisevergütung gesenkt werden, denn „wir dürfen eine Solaranlage nicht über 100 Prozent hinaus fördern“.

Wer also bereits bei seiner Hausbank war und dort erfahren hat, er bekäme keinen Kredit für seine Solaranlage, weil der Stromversorger zu hoch vergüte, sollte es in einigen Wochen noch mal versuchen. Bernward Janzing

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