■ Zur Umsetzung des Familienurteils: Bonn will keine reine Kindergeldlösung
Bonn (rtr) – Die Bundesregierung plant nach Angaben des Finanzministeriums keine reine Kindergelderhöhung zur Umsetzung des Familienurteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Ein Ministeriumssprecher sagte gestern, eine solche Lösung sei für die öffentlichen Haushalte nicht bezahlbar und „nicht die Variante der Bundesregierung“.
Er reagierte damit auf eine Bundestagsstudie, wonach das Kindergeld von derzeit 250 Mark auf 514,10 Mark im Monat verdoppelt werden müßte, wenn das BVerfG-Urteil durch eine Erhöhung des Kindergeldes umgesetzt würde. Das würde nach diesen Berechnungen zu Haushaltsbelastungen von bis zu 51 Milliarden Mark führen. Das BVerfG hatte entschieden, daß Ehepaare mit Kindern über Kindergeld und -freibeträge hinaus auch die Kosten für Betreuung und Erziehung ihres Nachwuchses pauschal geltend machen können. Das Gericht hatte dem Gesetzgeber freigestellt, die Steuerfreibeträge zu verändern oder das Kindergeld zu erhöhen. Die Bundesregierung will bis zum Sommer Eckpunkte eines Familien-Entlastungsgesetzes erarbeiten.
Der Ministeriumssprecher sagte, die reine Kindergelderhöhung sei eine „Exzessivvariante“. Realistisch sei eine Mischlösung, bei der Kindergeld und Freibeträge zusammenflössen.
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