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Konsulats-Sturm: Bonn entscheidet

■  Ehrhart Körting ermittelt weiter. Auf Anfrage der Justizverwaltung prüft das Auswärtige Amt in Bonn, ob Israel womöglich die Immunität der Todesschützen aufheben könnte

Die Affäre um die Schüsse am israelischen Generalkonsulat Mitte Februar steht in juristischer Hinsicht doch noch nicht vor ihrem Ende. Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) will die Akten zu den Ermittlungen gegen die israelischen Beamten, die vier Kurden durch Schüsse tödlich verletzt hatten, noch nicht schließen.

Im Rechtsausschuß erklärte der Senator, seine Verwaltung lasse derzeit beim Auswärtigen Amt (AA) prüfen, welche Erfolgsaussichten eine mögliche Anfrage bei der israelischen Regierung auf Aufhebung der konsularischen Immunität der Todesschützen haben könnten. Der Senator hatte vergangene Woche angekündigt, daß seine Verwaltung die Beendigung der Ermittlungen erwägt, da die Immunität der Beamten ein „Verfahrenshindernis“ darstellt.

Die Anfrage an das AA sei noch kein Ersuchen, die Konsulatsbeamten erneut zu verhören, betonte der Senator. Schon vergangene Woche hatte die Justizverwaltung hervorgehoben, daß eine Vernehmung der Israelis vor der Berliner Staatsanwaltschaft nur in Betracht komme, wenn Israel „auf deren Schutz verzichten würde“.

Wie die Sprecherin der Justizverwaltung, Svenja Schröder-Lomb, erläuterte, sei die Anfrage an das AA erfolgt, nachdem ein Sprecher der israelischen Botschaft in Bonn vergangene Woche in der Presse darauf hingewiesen hatte, daß die deutsche Seite ja immer noch nicht nachgefragt habe, ob man gegebenfalls auf den Immunitätsschutz für die Sicherheitsleute verzichten würde. Unklar sei, wann das AA antworten werde, sagte die Sprecherin.

In einem Schreiben der Justizverwaltung an das Bundesjustizministerium hatte zuvor gestanden, der Berliner Staatsanwaltschaft erscheine realitätsfremd, Israel eine Verzichtserklärung zur Immunität der Beamten anzutragen. Der Schwarze Peter liegt nun also beim AA: Wenn es antwortet, daß für die Immunitätsaufhebung kaum Chancen bestehen, werden deutsche Richter die Todesschützen nie sehen.

Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge sagte vor dem Ausschuß, man werde die Israelis nur als Beschuldigte noch einmal vernehmen. Aussagen des israelischen Botschafters Avi Primor in der Presse, seine Beamte stünden zur Aussage bereit, erklärten nicht, ob sie bloß als Zeugen oder auch als Beschuldigte gehört werden könnten. Philipp Gessler

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