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Hessische Grüne vereinen Amt und Mandat

Als erster Landesverband lassen die Grünen in Hessen Mandatsträger auch Spitzenämter in der Partei besetzen. Parteitage bleiben basisdemokratisch: Weiterhin kein Delegiertenprinzip  ■   Von Klaus-Peter Klingelschmitt

Fulda (taz) – Die Bündnisgrünen in Hessen haben sich am Samstag als erster Landesverband vom letzten „Essential“ aus der Frühzeit der – damals noch – etwas anderen Partei verabschiedet: Die Landesmitgliederversammlung in Fulda kippte mit einer Zweidrittelmehrheit den Passus aus der Satzung, in der die strikte Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben war. Damit ist in Hessen der Weg an die Spitze des Landesvorstandes auch für Parteimitglieder mit einem Mandat im Bundestag oder im Landtag frei; nach dem Muster der anderen Parteien.

Auf der letzten Mitgliederversammlung im Frühjahr 1999 – nach der verlorenen Landtagswahl in Hessen – war eine entsprechende Satzungsreform noch am Widerstand der Basis gescheitert. Der hessische Bundestagsabgeordnete Matthias Berninger, der Tom Koenigs als Sprecher des Landesvorstandes nachfolgen wollte, verließ damals verärgert den Versammlungsort. Vorgestern konnte sich Berninger freuen. Der Reformdruck – nach all den verlorenen Landtagswahlen in diesem Jahr – lastete diesmal offenbar schwerer auf der Basis. Und dem von Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer vom Kreisverband Kassel (Stadt) vorgetragenem Argument, wonach die Trennung von Amt und Mandat die Bildung von „Grauzonen der Macht“ in der Partei auch nicht habe verhindern können, verschlossen sich nur wenige. Der Passus in der Satzung sei ohnehin nur Ausdruck für das Vorhandensein einer „Misstrauenskultur im übertriebenen Maß bei den Grünen“, kritisierte Vollmer. Die Warnung von „Basismann“ Peter Koch vom Kreisverband Main-Kinzig verhallte danach fast ungehört: „Helmut Kohl beherrschte die Regierung und seine Partei – und er herrschte über die Kassen. Und wohin hat das die CDU heute gebracht?“ Man müsse deshalb „stolz darauf sein, eine andere Partei als die anderen zu sein“. Mit 164 zu 66 Stimmen wurde der Antrag des Landesvorstandes auf Änderung der Satzung angenommen. Ein „Relikt aus den 80er Jahren, als die Grünen noch einen reine Oppositionspartei waren“, sei mit diesem klaren Votum obsolet geworden, freute sich Landesvorstandssprecher Hartmut Bäumer. Und die leidige Debatte über diese „Reform“ damit endlich beendet.

Mit einer anderen Reform, die von anderen Landesverbänden längst vollzogen wurde, kam der hessische Landesvorstand allerdings nicht durch: Eine knappe einfache Mehrheit lehnte die Abschaffung der basisdemokratischen Mitgliederversammlung und – im Gegenzug – die Einführung einer Landesdelegiertenkonferenz ab. Erforderlich für eine Satzungsänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Der Landesvorstand zog zurück. Insbesondere die Grüne Jugend Hessen, die Jugendorganisation der Partei, befürchtete, an Einfluss zu verlieren, falls zukünftig auch auf Landesparteitagen das Delegiertenprinzip gelten sollte. Ein Sprecher der Jugendorganisation verwies auf das Saarland als „abschreckendes Beispiel“. Dort verfüge der Kreisverband Saarlouis über 800 „Scheinmitglieder“. Deren Delegierte – Gefolgsleute der „Skandalnudel“ Hubert Ulrich – beherrschten alle Delegiertenversammlungen an der Saar. Weitaus schwieriger sei es dagegen, alle „Parteibuchinhaber“ zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen zu bewegen. Dort seien eher die „tatsächlich politisch engagierten Menschen“ präsent. Diese Argumentation beeindruckte: keine Landesdelegiertenkonferenz in Hessen. Die Grüne Jugend jubelte. Basisdemokratie gerettet!?

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