: Bund will Bordelle kontrollieren
Bordelle sollen kontrolliert, Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden: Ursula von der Leyen will das Prostitutionsgesetz um Regeln und Strafen erweitern
BERLIN taz ■ Frauenministerin Ursula von der Leyen (CDU) möchte Bordelle generell genehmigungspflichtig machen. Dies erklärte sie gestern bei der Vorstellung des Berichts zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, das Sexarbeit legalisieren sollte. Vor allem von Polizei und Staatsanwaltschaft werde eine „effektivere Kontrolle gewünscht“, so von der Leyen.
Bisher muss ein Bordell den Behörden lediglich angezeigt werden. In Zukunft soll eine Genehmigung erteilt werden, die an bestimmte Auflagen und Bedingungen geknüpft ist.
Von der Leyens Bilanz aus den drei Gutachten, auf denen der Bericht fußt, fiel „ernüchternd“ aus. Die Erwartung, Prostitution werde mit dem Gesetz aus der rechtlichen Grauzone geholt, habe sich nicht erfüllt. Kaum eine Frau ist heute als Prostituierte sozialversichert, nur knapp die Hälfte hat eine Rentenversicherung. Dass mit mehr Transparenz auch die Begleitkriminalität sinken werde, sei ebenfalls nicht feststellbar.
Allerdings ist sie auch nicht gestiegen. Das wiederum hatte die Union bisher behauptet. Sie wollte deshalb bisher einen Teil des Gesetzes zurücknehmen: Die sogenannte „Förderung der Prostitution“ sollte wieder strafbar werden. Dieser Forderung erteilte die Ministerin nun eine Absage: „Auch die Fachleute aus der Praxis wollen keine Rückkehr zur alten Rechtslage“, fasste sie zusammen.
Dennoch soll es auch Änderungen im Strafrecht geben: Wie schon im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Freier von Zwangsprostituierten demnächst bestraft werden. Für die freiwillige Ausübung der Prostitution wird es ein neues Mindestalter geben: „Prostitution mit unter Achtzehnjährigen ist in Kürze strafbar“, kündigte die Ministerin an.
Von der Leyen will mit Genehmigungspflichten und verschärften Strafvorschriften einen engen Korridor um die legale Prostitution ziehen: „Prostitution ist für uns kein Beruf wie jeder andere“, fasste sie ihre Linie zusammen. Deshalb würde auch geprüft, wie Ausstiegsangebote verbessert werden könnten. Konkrete Verbesserungen für Prostituierte, die ihren Job legal ausüben wollen, gibt es dagegen kaum: Die Forderungen der Prostituierten nach einer Abschaffung des Werbeverbots, das die Preise für ihre Anzeigen hochtreibt, oder nach der Aufhebung von Sperrgebieten will von der Leyen nicht angehen. Lediglich das sogenannten „Vermieterprivileg“ soll fallen. Zimmer zu überhöhten Preisen an Prostituierte zu vermieten, soll demnächst als Ausbeutung bestraft werden.
Zufrieden zeigte sich die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk, die das Prostitutionsgesetz einst initiiert hatte. „Ministerin von der Leyen hat sich offenbar gegen die Hardliner der CSU durchgesetzt“, lobte Schewe-Gerigk gegenüber der taz. Stefanie Klee vom Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen ist ebenfalls „erleichtert“: Eine Konzessionierung von Bordellen sei der richtige Weg. Allerdings muss von der Leyen noch die Bundesländer für diesen Weg begeistern. Die Genehmigung von Bordellen etwa ist Ländersache.
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