piwik no script img

Stammzellgesetz soll bleiben

Die Grünen sehen derzeit keine Gründe für eine Änderung des deutschen Stammzellgesetzes. Das 2002 verabschiedete Gesetz sei ein Kompromiss zwischen extrem unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen gewesen „und keine abschließende Lösung der schwierigen ethischen und rechtlichen Fragen“, erklärten die grünen Forschungspolitiker Priska Hinz und Reinhard Loske. Das Gesetz sieht vor, dass in Deutschland nur mit embryonalen Stammzelllinien gearbeitet werden darf, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Das Argument, die Verunreinigung von älteren Zelllinien würde deutsche Forscher im internationalen Wettbewerb benachteiligen, sei nicht zutreffend, sagten Hinz und Loske. Auch in Staaten mit weniger strengen Regelungen hätten die Forscher bisher keine wesentlichen Erfolge vorweisen können, die für einen therapeutischen Einsatz ausreichen würden. Ebenso seien durch rechtliche Klarstellungen die vorgebrachten Befürchtungen hinfällig, deutsche Stammzellenforscher würden sich bei der Beteiligung an Projekten im Ausland strafbar machen. DPA

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen