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Freiwillig angeschafft

Das Landgericht spricht einen 32-Jährigen vom Vorwurf frei, eine 13-Jährige an Freier vermittelt zu haben

Im Prozess um vermeintliche Prostitution einer 13-Jährigen hat das Landgericht gestern einen 32-jährigen Mann vom Vorwurf der Zuhälterei und des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Dem Gericht zufolge hatte die Schülerin in sehr vielen Punkten übertrieben beziehungsweise nicht die Wahrheit gesagt. Zudem sei sie der Prostitution „freiwillig“ nachgegangen.

Der Eventmanager war angeklagt, die Schülerin zwischen Mai und Oktober 2004 über Kontaktanzeigen für einen „Begleitservice“ an insgesamt 30 Freier vermittelt und den Großteil ihrer Einnahmen kassiert zu haben. Der in Deutschland aufgewachsene Ghanaer hatte den Vorwurf bestritten. Er hatte aber zugegeben, das Mädchen in der Annahme, dass sie bereits volljährig sei, im Auftrag einer polnischen Prostituierten achtmal zu Freiern gefahren zu haben.

Letztlich sei es aber „allein“ die Entscheidung des Mädchens gewesen, mit welchen Freiern sie verkehre und ob es dabei zu sexuellen Handlungen komme, hieß es im Urteil. Dem Mädchen seien „keine Vorschriften gemacht worden“. Zur Überzeugung des Gerichts hat die 13-Jährige, „die sehr viel älter aussah“, später versucht, ihr Verhalten anders darzustellen. Daher habe sie vorgegeben, dazu gezwungen worden zu sein, hieß es im Urteil.

Der Vater der besten Freundin des Mädchens hatte den Fall zur Anzeige gebracht, nachdem seine Tochter von der Mitschülerin aufgefordert worden sei „mitzumachen“. Dem Gericht zufolge lebte das Mädchen damals in desolaten Familienverhältnissen, schwänzte die Schule und war „sich selbst überlassen, während ihre Mutter nach Männerbekanntschaften Ausschau hielt“. Statt in die Schule zu gehen, verbrachte sie die Tage im Internetcafé, dessen Inhaber der Vater des Angeklagten war. Das Geld aus der Prostitution habe gelockt, so das Gericht. Das Mädchen habe zuvor kein Taschengeld bekommen. ddp, dpa

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