piwik no script img

16 Cent weniger sind rechtens

KASSEL afp ■ Die neue Berechnungsmethode des Arbeitslosengeldes nach Tagen ist rechtmäßig. Sich dadurch ergebende Absenkungen um einige Cent seien „kein unzulässiger Grundrechtseingriff“, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Damit wies es die Klage eines Arbeitslosen aus dem Rheinland ab, der eine Kürzung um täglich 16 Cent nicht hinnehmen wollte. Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuvor erzielten Bruttoeinkommen. Durch Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt die Arbeitsagentur ein Bemessungsentgelt. Dies wurde früher nach Wochen berechnet, seit 2005 dagegen nach Tagen. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen ergeben. (Az.: B 7a 38/06 R)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen