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tempelhof-schließungNachhilfestunde in Demokratie

Endlich. Mit wenigen präzisen Sätzen hat Jürgen Kipp, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, die aufgeregte Debatte über die Schließung Tempelhofs vorerst beendet. Die wichtigste Aussage des Gerichts: Wenn die Politik seit Jahrzehnten ein riesiges Projekt wie den Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg International plant, können nicht alle Beteiligten kleinkrämerisch auf ihren Egoismen beharren. Manche müssen Zugeständnisse machen, wenn es den Interessen der Mehrheit dient.

Kommentar von ULRICH SCHULTE

Um das Geschehen wirklich würdigen zu können, muss man sich noch einmal vor Augen führen, worum es bei dem Prozess eigentlich ging: Ein Dutzend kleiner, mittelständischer Firmen wollte Senat, Flughafengesellschaft und damit den Steuerzahler zwingen, einen Defizitbetrieb auf Gedeih und Verderb offenzuhalten. Die Kleinunternehmer – viele betreiben sogenannte Lufttaxis – sollten nicht etwa zwangsenteignet werden, nein, sie bekamen sogar bevorzugt Start- und Landezeiten auf den beiden anderen Airports eingeräumt. Und die Umzugskosten zahlt die Flughafengesellschaft.

Die Klarstellung des Gerichts, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglässt, rückt die Verhältnisse wieder gerade. Ja, den Firmen sind kleine Umsatzeinbußen zuzumuten, wenn die Allgemeinheit dadurch Millionensummen spart. Ja, Manager müssen notfalls eine halbe Stunde länger zu ihrem Business-Jet nach Schönefeld rausfahren, wenn dadurch hunderttausende Berliner vor Lärm und Abgasen geschützt werden. Und ja, auch Geschäftsleute müssen sich in die Unordnung eines Flughafenneubaus bequemen, wenn dadurch demokratische Entscheidungsprozesse glatter laufen. Das Gericht hat gestern eine Nachhilfestunde in Demokratie erteilt. Sie war dringend nötig.

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