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Änderungsbedarf bei Steuerreform

BERLIN rtr ■ Der Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der Unternehmenssteuerreform. Sie führe zwar zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, doch gebe es noch Änderungsbedarf. Vor allem die umstrittene Zinsschranke müsse überprüft werden. Sie soll die Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen eindämmen. Zudem hat der Bundesrat Bedenken gegen die starke Begrenzung des Verlustvortrags bei der Übernahme verschuldeter Unternehmen. Besonders junge innovative Firmen werde dadurch die Suche nach Investoren erschwert. Auch Unternehmenssanierungen seien gefährdet. Der Reformentwurf sieht vor, die Unternehmenssteuer von 25 auf 15 Prozent zu senken. Unternehmen sollen um 5 Milliarden Euro entlastet werden. Die Länderfinanzminister mahnten eine Gegenfinanzierung des erwarteten Steuerausfalls an. Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) bezifferte diesen auf 445 Millionen Euro. Die Steuerreform soll am 25. Mai im Bundestag verabschiedet werden.

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