in kürze PROVISIONEN DER BANKEN : Offenlegung Pflicht
Banken müssen nach einer höchstrichterlichen Entscheidung beim Verkauf von Aktienfonds und anderen Anlageprodukten sämtliche anfallenden Provisionen – die Kickbacks – offenlegen. Ist dies nicht der Fall, hat der Anleger im Grundsatz Anspruch auf Schadenersatz, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 56/05). (rtr)