in kürze VERURTEILTER TOTSCHLÄGER
: Ausweisung rechtens

Ein wegen Totschlags verurteilter Serbe darf ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage des Mannes, der 2004 zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, gegen seine Ausweisung ab. Das Gericht befand, aus der Tat und aus der gewalttätigen Vorgeschichte ergebe sich eine erhebliche Wiederholungsgefahr. (dpa)