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Archiv-Artikel

Bildung gibt’s auf Antrag

SOZIALES Eltern können Zuschüsse aus Bildungspaket beantragen. Senat rechnet mit bis zu 400.000 Anträgen, will aber kaum neue Stellen schaffen

Einkommensschwache Familien können ab sofort Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Die Formulare sind seit Ende voriger Woche online. Viel Zeit bleibt für die Anträge nicht mehr: Nur bis zum 30. April können Hartz-IV-Empfänger rückwirkend zum 1. Januar Zuschüsse zu Mittagessen, Nachhilfe, Vereinen, Schulbedarf, Klassenausflügen und BVG-Ticket beantragen. Die Bildungsverwaltung rechnet mit bis zu 400.000 Anträgen. Zusätzliche Stellen für die Bewältigung des bürokratischen Aufwands soll es nur wenige geben.

Mit dem Paket zur Unterstützung einkommensschwacher Kinder wollte man am 1. Januar beginnen, aber der offizielle Start fiel erst vergangene Woche mit dem dafür notwenigen Bundesgesetz. Sozial- und Jugendverbände kritisierten, dass es zu wenige Informationen gebe.

Schulen sollen informieren

Nun hat die Bildungsverwaltung zumindest teilweise Abhilfe geschaffen und unter www.berlin.de Informationen zu Leistungen, Anspruchsberechtigten sowie Antragsformulare zum Download bereitgestellt. Anspruchsberechtigt sind die Kinder von Hartz-IV-Empfängern, Kinderzuschlags- und Wohngeldbeziehern und Asylbewerbern. Zuständig für die Anträge sind die Jobcenter, Wohngeldstellen, Sozialämter und die zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber. Eine zentrale Funktion bei der Information der Anspruchsberechtigten sollen allerdings auch Schulen und Kindertagesstätten übernehmen.

Ob genügend Stellen für die Bewältigung der Anträgeflut geschaffen werden, ist bislang genauso unklar wie die ebenfalls geplante Einstellung zusätzlicher Schulsozialarbeiter. Bei seiner heutigen Sitzung will der Senat weitere Details beschließen.

MANUELA HEIM