: Er wollte nur helfen: IS-Geisel freigekauft
TERROR Laut Ermittlern hat der Brandenburger „naiv gehandelt“. Auswärtiges Amt dementiert Lösegeld
Nach rund einem Jahr Gefangenschaft in Syrien ist ein 27-jähriger Mann aus Brandenburg laut Medienberichten aus der Geiselhaft der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) freigekommen. Der Mann soll im Juni für eine „substanzielle Gegenleistung“ freigelassen worden sein, berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf Sicherheitskreise. Das Bundeskriminalamt, der Krisenstab des Auswärtigen Amts und der Bundesnachrichtendienst seien mehrere Monate mit dem Fall betraut gewesen. Das Auswärtige Amt wollte dies weder bestätigen noch dementieren.
Wie die Zeitung berichtete, wurde der Brandenburger im Juni 2013 in Syrien von der Extremistengruppe verschleppt. Er habe sehr naiv gehandelt und angeblich den Wunsch verspürt, in dem Bürgerkriegsland als humanitärer Helfer aktiv zu werden, hieß es aus Ermittlerkreisen. Im Frühjahr 2014 erhielt die Familie des Brandenburgers dem Bericht zufolge per E-Mail ein Video, in dem der Verschleppte zu sehen war und eine Lösegeldforderung gestellt wurde.
Die Videoaufnahme soll zudem die Hinrichtung einer weiteren Geisel an einem Erdloch zeigen, die der Brandenburger miterlebt habe. Zuletzt hatte die per Propagandavideo bekanntgemachte Enthauptung eines US-Journalisten durch IS-Kämpfer in Syrien weltweit für Entsetzen gesorgt.
Nach Angaben der Sunday Times haben britische Geheimdienste den Mörder James Foleys als einen 23-Jährigen aus London identifiziert. Auf dem Video der Islamisten war ein maskierter Mann mit britischem Akzent zu sehen, der auf den Spitznamen „Dschihadi John“ hören soll. Der britische Außenminister Philip Hammond drückte seine Abscheu darüber aus, dass der Mörder Foleys Brite sein soll.
Die Welt am Sonntag berichtete weiter zu dem Fall der freigekommenen deutschen Geisel, es sei den Behörden gelungen, Kontakt zu den Entführern des Deutschen herzustellen und mit ihnen Verhandlungen über seine Freilassung aufzunehmen. Derzeit ermittele die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in dem Fall „wegen erpresserischen Menschenraubes“ gegen unbekannt. Für eine weitergehende Stellungnahme war die Staatsanwaltschaft am Sonntag jedoch nicht zu erreichen. (dpa)