: Bauliches
Ein Bauunternehmer, der einen Subunternehmer engagiert, muss notfalls dessen Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 20. März und wies die Beschwerde eines Firmenchefs zurück. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) begrüßte die Entscheidung. „Unser Standpunkt seit Jahren wird damit höchstrichterlich bestätigt“, meinte IG-Bau-Chef Klaus Wiesehügel in einer Mitteilung.
Vormieter haben das Recht, zum Teil völlig überhöhte Ablösesummen für Einbauküchen und anderes Interieur von Nachmietern zu fordern. Die Ablöse darf den tatsächlichen Wert der Gegenstände um bis zur Hälfte übersteigen, berichtete das Immobilienportal „Immowelt.de“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Im konkreten Fall wollte der Vormieter 14.700 Euro Abstand für die Einbauküche und andere Gegenstände. Mit der Klage dagegen scheiterte der Mieter vor Gericht, da der Vormieter Belege über knapp 10.000 Euro vorlegen konnte. Damit sei die Grenze von 50 Prozent über dem Wert noch nicht erreicht, befanden die Richter.
Ein großer Hund darf nicht unangeleint und ohne Maulkorb auf einem Hof umherlaufen, der allen Eigentümern gehört. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorfs hervor. In dem Fall hatte sich ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler angeschafft und das Tier ohne Leine und ohne Maulkorb auf dem Hof der Eigentümergemeinschaft umherlaufen lassen. Ein Nachbar klagte und bekam Recht.
Im letzten Jahr wurden in Hamburg 4.278 neue Wohneinheiten gebaut. Das sind 1.027 Einheiten mehr als im Jahr 2005. Hamburgs Bausenator Axel Gedaschko (CDU) freute sich über diesen „positiven Trend“. Um der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden, müssten jährlich 5.000 bis 6.000 neue Wohnungen entstehen.
Verliert ein Mieter seinen Wohnungsschlüssel, muss er nicht immer selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Verlangt der Vermieter Kostenersatz für den Schlosswechsel, springen manche Haftpflichtversicherer ein, wie die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest berichtet. Wer einen Schlüssel verliert, sollte das auf jedem Fall dem Vermieter melden. Verschwinden die Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub, zahlt oft die Hausratversicherung. Nichts zahlen muss der Mieter dem Bericht zufolge auch dann, wenn der Schlüssel so verloren geht, dass ihn niemand missbrauchen kann: Wenn er zum Beispiel in einen Fluss fällt. taz