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Archiv-Artikel

Haft für Mord mit Waschmaschine

Für einen Mord mit einer Waschmaschine als „Tatwaffe“ sind zwei Männer vom Landgericht Potsdam zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Einer der beiden 22-Jährigen muss 13, der andere 13 Jahre und 6 Monate lang einsitzen, entschied das Gericht gestern. Die Männer hatten eine Waschmaschine auf ihr 46 Jahre altes Opfer geworfen. Die Richter gingen in ihrem Urteil von einer verminderten Schuldfähigkeit der Täter aus. Ein Gutachter hatte bei ihnen Persönlichkeitsstörungen festgestellt, zudem waren sie zur Tatzeit betrunken. Die Männer waren im Mai 2006 in Zossen im Süden Berlins in die Wohnung des 46-Jährigen eingedrungen, um Geld zu rauben. Weil sie dieses nicht bekamen, schlugen sie den Mann und warfen schließlich die Maschine auf ihn. DPA