WOHNUNGSKONTROLLEN
: Gericht stärkt Rechte von Jobcentern

MAINZ | Hartz-IV-Bezieher riskieren die Kürzung ihrer Sozialleistungen, wenn sie Mitarbeitern des Jobcenters Kontrollbesuche in ihrer Privatwohnung verwehren. Das Landessozialgericht in Mainz gab gestern einem Amt recht, das die Unterkunftskosten einer erwerbslosen Frau nicht mehr übernommen hatte. Es hatte überprüfen wollen, ob die Frau tatsächlich in ihrer Wohnung lebt. Die Frau wollte eine Kontrolle zum Schutz ihrer Privatsphäre jedoch nicht zulassen. Nun muss sie bis zur Klärung die Mietkosten selbst tragen. (epd)