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lesendenbriefe

Erpressung zurück weisen

■ betr.: „Militärische Anpassung“, taz v. 10. 6. 2011

Die Bremer Universität hat dem Bremer Unternehmerehepaar Christa und Manfred Fuchs die Ehrenbürgerschaft verliehen. Das Ehepaar Fuchs stiftet für 10 Jahre eine Professur für Raumfahrttechnologie. Diese Stiftungsprofessur wird vom Allgemeinen Studentenausschuss, den Bremer Jusos und dem Bremer Friedensforum abgelehnt, denn OHB ist ein Rüstungskonzern. Die Forschung von OHB widerspricht der Zivilklausel der Uni Bremen. Die Klausel fordert „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können“. Deshalb fordert Marco Fuchs, Sohn des Ehepaars und Vorstandsvorsitzender von OHB Technology AG, die Abschaffung der Zivilklausel, ansonsten wird es die Stiftungsprofessur nicht geben.

Durch diese dreiste Forderung wird deutlich: OHB will weiter Rüstungsaufträge und sie maßen sich an, als Geldgeber die Forschungsinhalte der Wissenschaft an der Uni Bremen zu bestimmen. Diese Erpressung muss zurückgewiesen werden. Zu fordern ist die ausreichend öffentlich finanzierte Ausstattung der Uni und die Beibehaltung der Zivilklausel der Bremer Universität.

ERNST BUSCHE, Bremen

Kein Verstoß gegen Zivilklausel

■ betr.: ebd.

Die Zivilklausel im Beschluss 5113 des Akademischen Senats der Uni Bremen von 1986 besagt: „Der Akademische Senat lehnt jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab und fordert die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“

Die ausgeschriebene Stiftungsprofessur von OHB zielt hingegen auf Grundlagenforschung für Raumfahrttechnologie ab. Wörtlich heißt es in der Stellenausschreibung dieser Professur: „Schwerpunkte der Forschungsarbeiten sollen die Schnittstellenfragen zwischen experimenteller Nutzlast und Satellitensystem sowie die wissenschaftlich-technische Begleitung bei der Entwicklung einzelner Szenarien für wissenschaftliche Satellitenmissionen sein. Eingeschlossen ist insbesondere auch die Entwicklung spezieller Technologien für die systematische Umsetzung wissenschaftlicher Zielsetzungen auf Satelliten.“ Damit zeigt sich die rein wissenschaftliche Ausrichtung der Professur, die beispielsweise die Entwicklung von Satellitentechnologie zur Erfassung von Treibhausgasemissionen beinhaltet.

Um die Forschung für militärische Zwecke auszuschließen, ist im Beschluss 5113 eine Berichtspflicht der Professur an die Fachbereiche und den Akademischen Senat festgelegt. Weiterhin heißt es im besagten Beschluss wie folgt: „Die Universität und ihre Fachbereiche [...] werden Drittmittel ablehnen, die aus Rüstungsprogrammen stammen.“ Sofern also keine Mittel aus Rüstungsprogrammen verwendet werden, spricht nichts gegen die Stiftungsprofessur der OHB Systems AG.

Aus diesen Gründen verstößt die OHB-Stiftungsprofessur nicht gegen die Zivilklausel, ebenso wenig wie die bereits bestehenden Stiftungsprofessuren anderer großer Industrieunternehmen, welche ebenso Auftragnehmer der Bundeswehr sind. Wir halten die Zivilklausel in ihrer jetzigen Form für sehr sinnvoll und schützenswert. Allerdings ist zu bedenken, dass Grundlagenforschung in jedem Fall einem problematischen Dualismus unterliegt, welcher eine eventuelle spätere militärische Nutzung nie vollkommen ausschließt.

PHILIPP HEYKEN und DANIEL SALDEN für eine Studierenden-Gruppe mehrerer naturwissenschaftlicher und technischer Fachbereiche der UniBremen

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