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Im Zweifel für PID

ETHIK Mit klarer Mehrheit stimmt der Bundestag nach einer emotionalen Debatte für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Aber nur unter Bedingungen

BERLIN taz/dpa | In Deutschland dürfen Paare das Erbgut künstlich erzeugter Embryonen in Zukunft testen lassen. Nach einer vierstündigen, sehr emotionalen Debatte stimmte der Bundestag gestern für die begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID). Auf den Gesetzentwurf der PID-Befürworter um die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), entfiel eine überraschend deutliche Mehrheit von 326 Stimmen. Danach bleibt die PID an künstlich erzeugten Embryonen zwar grundsätzlich verboten, kann aber unter Auflagen angewendet werden. Der Entwurf für ein striktes Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert. Wie bei ethischen Themen üblich, waren die Abgeordneten nicht an den Fraktionszwang gebunden.

Bereits heute können Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshof Embryonen untersuchen. Nun stellt der Gesetzgeber erstmals Bedingungen auf. Die PID bleibt im Grundsatz verboten, ist aber zulässig, wenn auf Grund der genetischen Disposition der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Zuvor ist Beratung Pflicht. Dem niederländischen Humangenetiker Joep Geraedts geht die Entscheidung nicht weit genug. Die Deutschen hätten sich damit zwar entwickelt, sie seien aber „noch nicht da angekommen, wo andere europäische Länder im Bereich der Reproduktionsmedizin längst sind“, sagte er der taz.

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