: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich
URTEIL Kindsmörder Magnus Gäfgen erhält 3.000 Euro plus Zinsen Entschädigung, weil ihm von Polizisten Folter angedroht wurde
FRANKFURT/MAIN taz/dpa | Das Land Hessen muss dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung von 3.000 Euro plus Zinsen zahlen. Dies entschied das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag. Die Polizei habe Gäfgen mit Gewalt bedroht und damit seine Menschenwürde in erheblichem Ausmaß verletzt, erklärte der Vorsitzende Richter.
Die Polizei wollte in dem Verhör im Jahr 2002 den Aufenthaltsort des 11-jährigen Jakob von Metzler erfahren, den Gäfgen wenige Tage zuvor entführt hatte. Nach der Folterdrohung erklärte Gäfgen, dass das Kind bereits tot sei. Anschließend führte er die Beamten zu Jakob von Metzlers Leiche.
Polizeigewerkschafter und CDU-Politiker kritisierten das Urteil, Gäfgens Anwalt begrüßte die Entscheidung als „wichtiges Signal für die Menschenrechte“.
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