: Lehrer müssen sich versichern
KARLSRUHE ap ■ Selbstständige Lehrer müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde eines selbstständigen Sprachlehrers nicht an. Der Mann arbeitet seit 1992 als selbstständiger Sprachlehrer. Die BfA stellte 1997 seine Beitragspflicht fest und verpflichtete ihn zu einer monatlichen Beitragszahlung von 440 Euro. Die hiergegen gerichtete Klage des Sprachlehrers blieb ohne Erfolg. Zur Begründung führt eine Kammer des Ersten Senats aus, die Zwangsmitgliedschaft diene dem Schutz des Betroffenen und solle einer Sozialhilfebedürftigkeit im Alter entgegenwirken (AZ: 1 BvR 2204/00).