: Karlsruhe billigt Eurorettungsschirm
URTEIL Bundesregierung erleichtert: Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen den Eurorettungsschirm und die Griechenlandhilfe, verlangt aber eine stärkere Beteiligung des Bundestags
BERLIN taz | Mit Erleichterung hat die Bundesregierung auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Europa reagiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sah den Kurs der schwarz-gelben Regierung „absolut bestätigt“. Auch Außenminister Guido Westerwelle (FDP) begrüßte den Spruch aus Karlsruhe. Er stärke „der Verhandlungslinie der Bundesregierung in Europa den Rücken“, sagte er.
Das Verfassungsgericht lehnte am Mittwoch Beschwerden gegen Griechenlandhilfen und den europäischen Rettungsschirm ab und erklärte beides für verfassungsgemäß. Geklagt hatten fünf pensionierte Professoren und der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler. Das Gericht forderte jedoch, dass das Parlament jedem einzelnen Rettungspaket vorab zustimmen muss. Das Urteil sei keine „Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Eine solche Beteiligung des Parlaments will die Koalition beim Rettungsschirm EFSF künftig gewährleisten. So soll etwa über neue Hilfslinien für überschuldete EU-Staaten erst der Bundestag entscheiden, bevor der deutsche Vertreter in Gremien des Rettungsschirms zustimmen darf. Zudem will die Koalition den Haushaltsausschuss stärker einbinden, was die Karlsruher Richter ebenfalls forderten.
Über das Gesetz wird der Bundestag Ende September entscheiden. Die Opposition nutzte die Generaldebatte im Parlament zum Haushalt zu einer Abrechnung mit der Regierung. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, die Koalition sei „aus der Zeit gefallen“ und habe „den Kontakt zur Wirklichkeit verloren“. Deutschland habe die „schwächste Regierung seit Jahrzehnten“, sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin. „Aus der Traumkoalition ist eine Albtraumkoalition geworden.“
CHRISTIAN RATH, ULRICH SCHULTE
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