: Revision im Coesfeld-Prozess
MÜNSTER dpa ■ Zwei Tage nach den ersten Urteilen im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehr-Rekruten in Coesfeld hat die Staatsanwaltschaft Münster Revision gegen drei Urteile eingelegt. Die Revision richte sich gegen die Freisprüche für zwei Soldaten und die Verurteilung eines weiteren Manns zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro nur wegen entwürdigender Behandlung, sagte Münsters Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer am Mittwoch. „Wir streben eine Verurteilung wegen Körperverletzung, entwürdigender Behandlung und Misshandlung von Untergebenen an.“ Der am meisten belastete 27 Jahre alte Ausbilder war zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil richte sich die Revision nicht.