Akte RAF wird aufgerollt

BAW prüft Angaben von Ex-RAF-Mitglied Boock über die Todesschützen im Fall von Exarbeitgeberchef Schleyer

KARLSRUHE afp/dpa ■ Fast 30 Jahre nach dem Mord an Ex-Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer geht die Bundesanwaltschaft neuen Hinweisen zu den Tätern nach. Die Behörde prüfe die Aussagen des Ex-RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock, wonach Rolf Heißler und Stefan Wisniewski im Herbst 1977 Schleyer erschossen haben, teilte eine Behördensprecherin mit. Als erster Beteiligter hatte Boock zuvor gegenüber der ARD und dem Spiegel die Namen derjenigen genannt, die den Entführten damals getötet haben sollen. Er selbst habe sich im Oktober 1977 in Bagdad aufgehalten. Er habe gemeinsam mit Brigitte Mohnhaupt die Ermordung Schleyers per Fernschreiben angeordnet, sagte Boock.

Die Identität der Schleyer-Mörder ist bis heute ungeklärt. Wisniewski wurde wegen gemeinschaftlichen Mordes an Schleyer verurteilt und ist seit 1999 frei, ebenso wie Heißler, der wegen Beteiligung an der Schleyer-Entführung und Mordes an zwei niederländischen Beamten „lebenslang“ bekam.

Möglicherweise wurden die RAF-Häftlinge Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in der Nacht ihres gemeinsamen Selbstmords im Oktober 1977 von Staatsschutz und verschiedenen Geheimdiensten abgehört, ohne dass die Beamten eingriffen. Das berichtet der Spiegel gestützt auf bislang geheime Dokumente und verschiedene Zeugen. Die drei RAF-Terroristen nahmen sich am 18. Oktober 1977 im Gefängnis Stuttgart-Stammheim das Leben, kurz nachdem die GSG 9 in Somalia Besatzung und Passagiere der entführten „Landshut“ befreit hatte. Einen Tag später wurde Schleyer ermordet aufgefunden.

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